1. Angebot und Lieferung
Vertragsangebot und Aufträge werden von uns unter Vorbehalt ausreichender Vorräte bzw. richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung vorgenommen.

2. Versand
Für Lieferaufträge bis zu einem Kleinverkaufspreis (KVP) von 500 € wird Mindermengenzuschlag in Höhe von derzeit € 24,90/pro Auftrag in Rechnung gestellt. Alle Aufträge über 500 € Kleinverkaufspreis (KVP) werden frei Haus geliefert. Wir behalten uns die Wahl der Transportart vor. Wird die Ware auf Verlangen unseres Kunden an ihn versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf unseren Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Transportkosten trägt.

3. Zahlung
a) Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Wir sind berechtigt, Mahngebühren in Höhe von € 5,00 je Mahnung in Rechnung zu stellen, sofern es sich um eine verzugsbegründende Mahnung handelt. Der Nachweis eines geringeren/nicht entstandenen Schadens bleibt dem Kunden unbenommen.
b) Im Falle einer durch den Kunden zu verantwortenden Nichteinlösung von Schecks trägt der Kunde die uns jeweils entstehenden (Bank‐)Kosten. Falls Lastschrifteinzug als Zahlungsweise vereinbart ist und Bankabbuchungen nicht durchgeführt werden können, entsteht für die Bearbeitung der Rücklastschriften ein zusätzlicher Arbeitsaufwand bei Weber. Sofern die Rücklastschriften aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, entstanden sind, insbesondere mangelnde Kontodeckung, so ist Weber berechtigt, auf Grund des erhöhten Arbeitsaufwands einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von € 25,00 in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren/nicht entstandenen Schadens bleibt dem Kunden unbenommen. Darüber hinaus werden dem Kunden die angefallenen Bankgebühren in Rechnung gestellt. Wir behalten uns eine Absicherung unseres Kredit‐Risikos vor.
c) Der Kunde wird uns durch gesonderte Erklärung ermächtigen, fällige Zahlungen von einem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Der Kunde wird zugleich sein Kreditinstitut anweisen, die von uns auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Sofern das Lastschriftmandat dem Einzug von Lastschriften dient, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind, besteht keine Berechtigung, nach erfolgter Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen.

4. Zurückbehaltungs‐ und Aufrechnungsverbot
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder im Rechtsstreit entscheidungsreif sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist unser Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Einzelbestellauftrag beruht.

5. Gewährleistung
Gewährleistungsrechte unseres Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs‐ und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen oder Rügen hinsichtlich Fehlmengen oder Falschlieferungen sind telefonisch oder schriftlich zu erheben. Die Rüge verdeckter Mängel ist nur binnen 12 Monaten nach Lieferung möglich.

6. Haftung
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, Unmöglichkeit, verspäteter Erfüllung, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung sind, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch hinsichtlich unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Eigentumsvorbehalt und Sicherung
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, einschließlich sämtlicher Forderungen ‐ auch Eventualverbindlichkeiten ‐ aus der Geschäftsverbindung, sowie bis zur endgültigen Gutschrift sämtlicher, uns in Zahlung gegebener Schecks und dem Ablauf aller Lastschriftwiderrufsfristen, bleibt die Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung einem Dritten weder verpfändet noch übereignet werden. Unser Kunde ist jedoch widerruflich berechtigt, sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die aus der Weiterveräußerung erwachsen, zur Sicherheit ab. Von Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums oder der sicherungshalber abgetretenen Forderungen wird uns der Kunde unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Wir verpflichten uns, auf Verlangen uns zustehenden Sicherheiten insofern freizugeben, als ihr Wert die zu sicherenden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

8. Geldwäsche u.a.
Aufgrund unserer gesetzlichen Verpflichtung aus dem Geldwäschegesetz (GWG) und dem Kreditwesengesetz (KWG) erfassen wir bei bestimmten Geschäftsvorfällen zur Identifikation einer Person oder eines Unternehmens Daten; vgl. §§ 3, 4 GWG, § 25 i KWG. Wir sind verpflichtet, die erhobenen Daten für eine Zeit von 5 Jahren zu speichern. Die Daten werden ausschlißelich den nach GWG und KWG zuständigen Behörden auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Fünfjahresfrist werden die Daten gelöscht.

9. Datenverarbeitung
Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personen‐ und unternehmensbezogenen Daten durch uns, soweit das für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder änderung des Vertragsverhältnisses mit ihm (sog. Bestandsdaten) und zur Abrechnung (sog. Abrechnungsdaten) erforderlich ist, zu. Der Kunde willigt ferner in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten über die Geschäftsbeziehung mit uns insoweit ein, als dies erforderlich ist, um uns und/oder dem Kunden die Inanspruchnahme von Leistungen der uns beliefernden Unternehmen (z.B. tabakwarenherstellende Industrie) zu ermöglichen (sog. Nutzungsdaten); dies umfasst auch die Datenverwendung zu Marktforschungszwecken durch die uns beliefernden Unternehmen (z.B. tabakwarenherstellende Industrie). Die Verwendung von Daten umfasst nach § 3 Bundesdatenschutzgesetz das Verarbeiten, insbesondere aber auch die übermittlung sowie die Nutzung der Daten. Die Verwendung der Daten erfolgt im vorgenannten Umfang, solange Sie nicht widersprechen. Einen diesbezüglichen Widerspruch richten Sie bitte mit einer formlosen schriftlichen Nachricht an uns (Adresse siehe unten). Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht, soweit sie nicht zur Vertragsdurchführung zwingend erforderlich sind.
Eine Verweigerung der Einwilligung oder ein Widerspruch haben keinen Einfluss auf die geschäftlichen Beziehungen zu uns. Der Kunde hat das Recht, von uns Auskunft über seine hinterlegten Daten zu verlangen (vgl. § 34 Bundesdatenschutzgesetz).

10. Rechtsnachfolge
Unser Kunde ist verpflichtet, uns bei Veräußerung des Geschäftes oder Veränderung der Gesellschaftsverhältnisse respektive änderung der Anschrift/Lieferadresse unverzüglich zu benachrichtigen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Sitz in Dieburg, soweit der Kunde Kaufmann ist. Bei Scheckklagen gilt darüber hinaus der gesetzliche Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts (CISG).

12. Allgemeines
Verträge mit uns kommen nur unter Einbeziehung unserer Geschäftsbedingungen zustande. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unseres Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen eine ausdrückliche Regelung fehlt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

13. Kontakt
Bei Fragen oder bzgl. eines Datenverarbeitungswiderspruches wenden Sie sich bitte an:

HESA Innovations GmbH
Datenschutzbeauftragter
Dieselstr.3
64807 Dieburg
Tel.: 06071/2092‐258
www.hesainnovations..de

Stand: Februar 2016